Frage 124 von 229

Kann einer Person, die in Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, der Jagdschein entzogen werden?

Antworten:

Richtig

nein, nur dann, wenn sie rechtskräftig verurteilt ist

Falsch

ja, die allgemeine Sicherheit erfordert die Einziehung des Jagdscheines

Falsch

ja, weil die geforderte Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist

Falsch

ja, damit eventuell eine weitere Straftat nicht erfolgen kann