Frage 61 von 229

Jagdbezirke können durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Grundflächen abgerundet werden , wenn dies aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung notwendig ist. Dies kann erfolgen nur durch

Antworten:

Richtig

einen öffentlich-rechtlichen Bescheid einer unteren Jagdbehörde

Falsch

eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen den betroffenen jagdausübungsberechtigten Personen

Falsch

eine schriftliche Vereinbarung zwischen Jagdgenossenschaft und Forstamt

Falsch

eine mündliche Absprache zwischen zwei benachbarten Jagdbezirken