Frage 66 von 229
In einem Jagdbezirk sind Tiere ausgesetzt worden. Wann darf in diesem Jagdbezirk die Wildart, der diese Tiere angehören, frühestens bejagt werden?
Antworten:
Die Wildart darf erst bejagt werden, wenn sich für diese ein günstiger Erhaltungszustand, der durch die obere Jagdbehörde festgestellt wird, eingestellt hat
2 Monate nach dem Aussetzen
6 Monate nach dem Aussetzen
frühestens in dem auf das Aussetzen folgende Jagdjahr