Frage 66 von 229

In einem Jagdbezirk sind Tiere ausgesetzt worden. Wann darf in diesem Jagdbezirk die Wildart, der diese Tiere angehören, frühestens bejagt werden?

Antworten:

Richtig

Die Wildart darf erst bejagt werden, wenn sich für diese ein günstiger Erhaltungszustand, der durch die obere Jagdbehörde festgestellt wird, eingestellt hat

Falsch

2 Monate nach dem Aussetzen

Falsch

6 Monate nach dem Aussetzen

Falsch

frühestens in dem auf das Aussetzen folgende Jagdjahr