Frage 104 von 229
In einem Jagdbezirk in Rheinland-Pfalz beabsichtigt die jagdausübungsberechtigte Person eine Drückjagd am 16. Januar durchzuführen. Welche der folgenden Wildarten darf sie freigeben?
Antworten:
Hase
weibliches Rehwild
männliches Rehwild
Rehkitze beiderlei Geschlechts