Frage 104 von 229

In einem Jagdbezirk in Rheinland-Pfalz beabsichtigt die jagdausübungsberechtigte Person eine Drückjagd am 16. Januar durchzuführen. Welche der folgenden Wildarten darf sie freigeben?

Antworten:

Falsch

Hase

Richtig

weibliches Rehwild

Richtig

männliches Rehwild

Richtig

Rehkitze beiderlei Geschlechts