Frage 226 von 229
Die vorsitzende Person einer Hegegemeinschaft hat insbesondere ...
Antworten:
die Versammlung der Hegegemeinschaft zu leiten
Bekanntmachungen vorzunehmen
den Gesamtabschussplan und die Teilabschusspläne der Heggemeinschaft zu erstellen
die Kassengeschäfte durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer führen zu lassen