Frage 226 von 229

Die vorsitzende Person einer Hegegemeinschaft hat insbesondere ...

Antworten:

Richtig

die Versammlung der Hegegemeinschaft zu leiten

Richtig

Bekanntmachungen vorzunehmen

Falsch

den Gesamtabschussplan und die Teilabschusspläne der Heggemeinschaft zu erstellen

Richtig

die Kassengeschäfte durch die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer führen zu lassen