Frage 14 von 229

Die Jagdgenossenschaft hat noch keinen Jagdvorstand gewählt. Wer nimmt dann bis maximal einer Dauer von 6 Monaten die Geschäfte wahr?

Antworten:

Falsch

die Verbandsbürgermeisterin oder der Verbandsbürgermeister

Richtig

die (Orts-)Bürgermeisterin oder der (Orts-)Bürgermeister

Falsch

die Kreisjagdmeisterin oder der Kreisjagdmeister

Falsch

die Jagdgenossin oder der Jagdgenosse mit dem größten Flächenanteil