Frage 220 von 229

Die gesetzliche Mindestpachtdauer für einen verpachteten Jagdbezirk beträgt grundsätzlich ...

Antworten:

Richtig

8 Jahre

Falsch

in Anlehnung an die Lebenserwartung von Rehwild im Niederwildrevier 9 Jahre und in Anlehnung an die Lebenserwartung von Rotwild im Hochwildrevier 12 Jahre

Falsch

10 Jahre

Falsch

12 Jahre