Frage 220 von 229
Die gesetzliche Mindestpachtdauer für einen verpachteten Jagdbezirk beträgt grundsätzlich ...
Antworten:
8 Jahre
in Anlehnung an die Lebenserwartung von Rehwild im Niederwildrevier 9 Jahre und in Anlehnung an die Lebenserwartung von Rotwild im Hochwildrevier 12 Jahre
10 Jahre
12 Jahre