Frage 148 von 229

Die Eigerntümerin / der Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber(in) eines gültigen Jagdscheines und möchte die Wahrnehmung des Jagdrechts mit Ausnahme der Wahrnehmung des Jagdrechts auf Schwarzwild verpachten. Den Abschuss des Schwarzwildes will sie / er selbst vornehmen. Ist dies zulässig?

Antworten:

Richtig

ja

Falsch

nein

Falsch

ja, aber nur dann, wenn die pachtende Person angemessen an der Bejagung des Schwarzwildes beteiligt wird

Falsch

ja, aber nur mit schriftlicher Erlaubnis der unteren Jagdbehörde