Frage 222 von 229

Die Amtszeit des Jagdvorstandes ...

Antworten:

Richtig

beträgt fünf Jahre

Falsch

ist zeitgleich mit der Mindestpachtdauer eines Jagdpachtvertrages; das heißt, sie soll mindestens acht Jahre betragen

Falsch

ist im Musterjagdpachtvertrag festgelegt, den die Genossenschaft mit 2/3 Mehrheit beschließt; sie soll jedoch aber grundsätzlich 5 Jahre betragen

Falsch

beträgt vier Jahre (Hälfte der Mindestpachtdauer)