Frage 222 von 229
Die Amtszeit des Jagdvorstandes ...
Antworten:
beträgt fünf Jahre
ist zeitgleich mit der Mindestpachtdauer eines Jagdpachtvertrages; das heißt, sie soll mindestens acht Jahre betragen
ist im Musterjagdpachtvertrag festgelegt, den die Genossenschaft mit 2/3 Mehrheit beschließt; sie soll jedoch aber grundsätzlich 5 Jahre betragen
beträgt vier Jahre (Hälfte der Mindestpachtdauer)