Frage 214 von 229
Der Vorstand der Hegegemeinschaft ...
Antworten:
besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen
besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen und dem Kreisjagdmeister als geborenes Mitglied
wird von der Versammlung der Hegegemeinschaft gewählt
wird von den Wahlfrauen und -männern (Wahlausschuss) der Hegegemeinschaft gewählt und durch Handschlag zu einer satzungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet