Frage 214 von 229

Der Vorstand der Hegegemeinschaft ...

Antworten:

Richtig

besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen

Falsch

besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei oder vier beisitzenden Personen und dem Kreisjagdmeister als geborenes Mitglied

Richtig

wird von der Versammlung der Hegegemeinschaft gewählt

Falsch

wird von den Wahlfrauen und -männern (Wahlausschuss) der Hegegemeinschaft gewählt und durch Handschlag zu einer satzungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet