Frage 169 von 229

Der Jagdschutz obliegt ...

Antworten:

Richtig

den jagdausübungsberechtigten Personen.

Richtig

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten

Falsch

der Kreisjagdmeisterin bzw. dem Kreisjagdmeister

Richtig

Beamtinnen und Beamten des gehobenen Forstdienstes als Forstrevierbeamtinnen und Forstrevierbeamte im Außendienst