Frage 47 von 229

Darf man mit Bracken auf einer Fläche von 500 Hektar die Stöberjagd ausüben?

Antworten:

Falsch

nein

Richtig

ja

Falsch

ja, aber nur mit Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde

Falsch

ja, wenn der Hund eine entsprechende Prüfung bestanden hat