Frage 151 von 229
Bedarf die Kirrung von Schwarzwild der Genehmigung der unteren Jagdbehörde?
Antworten:
grundsätzlich ja, sie gilt aber als erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
grundsätzlich nein
nur bei besonderen Witterungsbedingungen
nur bei Naturkatastrophen