Frage 151 von 229

Bedarf die Kirrung von Schwarzwild der Genehmigung der unteren Jagdbehörde?

Antworten:

Richtig

grundsätzlich ja, sie gilt aber als erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind

Falsch

grundsätzlich nein

Falsch

nur bei besonderen Witterungsbedingungen

Falsch

nur bei Naturkatastrophen