Frage 172 von 229
Aufgrund des Landesjagdgesetzes vom 09.07.2010 erfolgt die Erlegung von Schalenwild grundsätzlich auf der Grundlage ...
Antworten:
eines jagdbehördlichen Mindestabschussplanes
einer schriftlich geschlossenen Abschussvereinbarung zwischen Verpächter und Jagdpächter (bei Verpachtung)
einer von der Jagdgenossenschaft oder der jagdausübungsberechtigten Person des Eigenjagdbezirks schriftlich erstellten Abschusszielsetzung
eines jagdbehördlichen Höchstabschussplanes