Frage 32 von 229

Auf welchen Wegen kann ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk verpachtet werden?

Antworten:

Richtig

öffentliche Ausbietung (im Wege der mündlichen Versteigerung oder durch Einholung schriftlicher Gebote)

Richtig

freihändige Vergabe

Richtig

Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses

Falsch

ausschließlich aufgrund schriftlicher Gebote