Frage 102 von 229

Auf dem Heimweg vom Nachtansitz, gegen 0:30 Uhr, entdeckt ein Jäger zwei Ringeltauben auf ihrem Schlafbaum. Darf er sie bejagen?

Antworten:

Richtig

nein, weil es verboten ist, Federwild zur Nachtzeit zu erlegen

Falsch

ja

Falsch

ja, aber nur, wenn er sich mindestens 500 Meter entfernt vom nächsten Wohnort befindet

Falsch

ja, aber nur, wenn die Tauben vorher auffliegen