Frage 126 von 222

Wann muss z.B. eine Waffe durch die staatlichen Beschussämter neu beschossen werden?

Antworten:

Richtig

Wenn der Lauf verkürzt wurde

Falsch

Wenn der Schaft verkürzt wurde

Richtig

Wenn das Patronenlager aufgebohrt wurde (z.B. bei Schrotläufen von Hülsenlänge 65 mm auf 70 mm).

Falsch

Wenn ein Einstecklauf montiert wurde