Frage 126 von 222
Wann muss z.B. eine Waffe durch die staatlichen Beschussämter neu beschossen werden?
Antworten:
Wenn der Lauf verkürzt wurde
Wenn der Schaft verkürzt wurde
Wenn das Patronenlager aufgebohrt wurde (z.B. bei Schrotläufen von Hülsenlänge 65 mm auf 70 mm).
Wenn ein Einstecklauf montiert wurde