Frage 203 von 222

Kann ein Gastjäger sein Jagdgewehr bei eigener Abwesenheit in einer Jagdhütte deponieren?

Antworten:

Falsch

ja, aber nur dann, wenn die Jagdhütte abschließbar ist

Richtig

ja, so lange sich in der Hütte eine Person befindet, die zum Führen von Jagdwaffen berechtigt ist

Richtig

ja, wenn die Waffe verschlossen in einem Waffenbehältnis der Norm DIN / EN 1143-1 Widerstandsgrad 1 verwahrt wird

Falsch

Nein, es gibt keine besonderen Vorschriften