Frage 211 von 222

Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es beim Erwerb und Besitz von ...

Antworten:

Falsch

Kleinkaliberbüchsen (22 lfB)

Falsch

Pistolen

Falsch

Revolvern

Richtig

Einsteckläufen