Frage 211 von 222
Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmigungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es beim Erwerb und Besitz von ...
Antworten:
Kleinkaliberbüchsen (22 lfB)
Pistolen
Revolvern
Einsteckläufen