Frage 101 von 222

Ein Inhaber eines Jahresjagdscheins besitzt keine eigene Kurzwaffe; er möchte sich für eine Nachsuche einen Revolver ausleihen. Welche Aussage ist richtig?

Antworten:

Falsch

Das Ausleihen ist höchstens für eine Woche möglich

Richtig

Das Ausleihen ist für einen Monat möglich.

Falsch

Das Ausleihen ist für ein Jahr möglich.

Falsch

Ein Ausleihen ist grundsätzlich nicht zulässig