Frage 101 von 222
Ein Inhaber eines Jahresjagdscheins besitzt keine eigene Kurzwaffe; er möchte sich für eine Nachsuche einen Revolver ausleihen. Welche Aussage ist richtig?
Antworten:
Das Ausleihen ist höchstens für eine Woche möglich
Das Ausleihen ist für einen Monat möglich.
Das Ausleihen ist für ein Jahr möglich.
Ein Ausleihen ist grundsätzlich nicht zulässig