Frage 58 von 222

Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Spezial) erwerben. Was muss er tun?

Antworten:

Falsch

Er muss zuerst eine spezielle Prüfung zur Führung von Kurzwaffen ablegen

Richtig

Er muss vor dem Kauf die Erlaubnis zum Erwerb von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen

Falsch

Er muss innerhalb drei Monaten die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen

Richtig

Er muss innerhalb zwei Wochen die Waffe von der Waffenbehörde in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen