Frage 209 von 222

Darf sich der Inhaber eines Jahresjagdscheines mit Kurzwaffenmunition von einem anderen Jagdscheininhaber aushelfen lassen?

Antworten:

Richtig

ja, aber nur dann, wenn in seiner Waffenbesitzkarte eine entsprechende Erwerbsberechtigung eingetragen ist

Falsch

grundsätzlich ja, ohne Einschränkung

Falsch

ja, aber nur dann, wenn er sie für jagdliche Zwecke verwendet

Falsch

nein