Frage 209 von 222
Darf sich der Inhaber eines Jahresjagdscheines mit Kurzwaffenmunition von einem anderen Jagdscheininhaber aushelfen lassen?
Antworten:
ja, aber nur dann, wenn in seiner Waffenbesitzkarte eine entsprechende Erwerbsberechtigung eingetragen ist
grundsätzlich ja, ohne Einschränkung
ja, aber nur dann, wenn er sie für jagdliche Zwecke verwendet
nein