Frage 60 von 222

Darf der Inhaber eines Jahresjagdscheins seinen 21-jährigen Sohn, der NICHT im Besitz waffenrechtlicher Erlaubnisse ist, beauftragen, seine Schonzeitbüchse zwecks neuer Brünierung zum Waffenhändler zu transportieren?

Antworten:

Falsch

ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit ist

Falsch

ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht zugriffsbereit ist

Falsch

ja, aber nur dann, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit ist

Richtig

nein