Frage 159 von 266
Wem steht das "Jägerrecht" traditionell zu?
Antworten:
dem Erleger
demjenigen, der das Stück aufgebrochen hat (muss nicht der Erleger sein)
dem Jagdausübungsberechtigten
den Jagdhunden
dem Erleger
demjenigen, der das Stück aufgebrochen hat (muss nicht der Erleger sein)
dem Jagdausübungsberechtigten
den Jagdhunden