Frage 120 von 266
Welche Wildschäden werden nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet?
Antworten:
Schäden durch Schwarzwild an landwirtschaftlichen Grundstücken
Verbissschäden durch Schalenwild in Forstkulturen (auch in eingezäunten)
Schäden durch Schwarzwild an Hausgärten
Unfallschäden bei Wildunfällen mit Schalenwild