Frage 120 von 266

Welche Wildschäden werden nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet?

Antworten:

Richtig

Schäden durch Schwarzwild an landwirtschaftlichen Grundstücken

Richtig

Verbissschäden durch Schalenwild in Forstkulturen (auch in eingezäunten)

Falsch

Schäden durch Schwarzwild an Hausgärten

Falsch

Unfallschäden bei Wildunfällen mit Schalenwild