Frage 74 von 266
Welche Einschränkungen gelten nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" (besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden) für das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber- bzw. Durchgehschützen bei Gesellschaftsjagden?
Antworten:
Die geladene Waffe muss gesichert sein
Es dürfen nur entladene Waffen mitgeführt werden
Bei Feldstreifen und Kesseltreiben müssen die Waffen nicht entladen sein
Waffen dürfen im Treiben grundsätzlich nicht mitgeführt werden