Frage 74 von 266

Welche Einschränkungen gelten nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" (besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden) für das Mitführen von Schusswaffen durch Treiber- bzw. Durchgehschützen bei Gesellschaftsjagden?

Antworten:

Falsch

Die geladene Waffe muss gesichert sein

Richtig

Es dürfen nur entladene Waffen mitgeführt werden

Richtig

Bei Feldstreifen und Kesseltreiben müssen die Waffen nicht entladen sein

Falsch

Waffen dürfen im Treiben grundsätzlich nicht mitgeführt werden