Frage 15 von 266

Was ist nach § 7 der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" bei der Errichtung von Hochsitzleitern mit aufgenagelten Sprossen zu beachten?

Antworten:

Falsch

Aufgenagelte Sprossen sind grundsätzlich nicht zulässig

Richtig

Aufgenagelte Sprossen sind nur an geneigt stehenden Leitern zulässig

Richtig

Aufgenagelte Sprossen sind mit den Leiterholmen fest zu verbinden und auf diesen nach unten hin abzustützen

Falsch

Zum Abstützen aufgenagelter Sprossen dürfen ausschließlich Spezialbeschläge zum Aufschrauben aus Edelstahl verwendet werden; die Schrauben müssen ebenfalls aus Edelstahl sein. Die "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" enthält eine Liste zugelassener Produkte