Frage 198 von 266
Wann hat sich auf einer Treibjagd ein Schütze mit seinem/seinen Nachbar(n) zu verständigen?
Antworten:
nach dem Einnehmen seines Standplatzes
unmittelbar vor dem Schuss
unmittelbar nach dem Schuss
beim Angehen der Treiber
nach dem Einnehmen seines Standplatzes
unmittelbar vor dem Schuss
unmittelbar nach dem Schuss
beim Angehen der Treiber