Frage 193 von 266

In welchen Fällen werden Wildschäden an forstwirtschaftlichen Grundstücken NICHT ersetzt?

Antworten:

Richtig

wenn der Schaden nicht fristgerecht angemeldet wurde

Richtig

wenn die geschädigten Baumarten nicht zu den Hauptholzarten gehören und nicht besonders geschützt waren

Richtig

wenn der Geschädigte Schutzmaßnahmen des Jagdausübungsberechtigten unwirksam gemacht hat

Falsch

wenn für eine Kulturfläche keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden