Frage 153 von 266

Dürfen Kinder oder Jugendliche an einer Nachsuche teilnehmen (nach der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd")?

Antworten:

Falsch

ja, ab einem Alter von 12 Jahren

Falsch

nur mit Erlaubnis des Jagdleiters

Falsch

ab einem Alter von 15 Jahren

Richtig

Kinder und Jugendliche dürfen in keinem Fall an einer Nachsuche teilnehmen