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Nordrhein-westfalen
Sachgebiet-4-jagdrecht-waffenrecht
Wo-darf-in-der-freien-landschaft-und-im-walde-geritten-6695
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Sachgebiet 4 - Jagdrecht, Waffenrecht
Frage 115 von 125
Wo darf in der freien Landschaft und im Walde geritten werden?
Antworten:
Richtig
Auf öffentlichen Wegen
Richtig
Im Wald auf ausgewiesenen Reitwegen
Falsch
Überall
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