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Nordrhein-westfalen
Sachgebiet-4-jagdrecht-waffenrecht
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Sachgebiet 4 - Jagdrecht, Waffenrecht
Frage 53 von 125
Wie bezeichnet man diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden?
Antworten:
Falsch
Notstand
Richtig
Notwehr
Falsch
Putativnotwehr
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