Frage 51 von 125

Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?

Antworten:

Falsch

Der zuständige, angrenzende Jagdausübungsberechtigte

Richtig

Der Eigentümer

Richtig

Der Nutzungsberechtigte des Grundstückes oder dessen Beauftragter