Frage 51 von 125
Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?
Antworten:
Der zuständige, angrenzende Jagdausübungsberechtigte
Der Eigentümer
Der Nutzungsberechtigte des Grundstückes oder dessen Beauftragter
Der zuständige, angrenzende Jagdausübungsberechtigte
Der Eigentümer
Der Nutzungsberechtigte des Grundstückes oder dessen Beauftragter