Frage 26 von 125

Welcher Mehrheit bedürfen die Beschlüsse in der Jagdgenossenschaftsversammlung?

Antworten:

Falsch

Personenmehrheit genügt

Falsch

Flächenmehrheit genügt

Richtig

Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, die auch die Mehrheit der durch sie vertretenen Grundflächen besitzen