Frage 26 von 125
Welcher Mehrheit bedürfen die Beschlüsse in der Jagdgenossenschaftsversammlung?
Antworten:
Personenmehrheit genügt
Flächenmehrheit genügt
Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, die auch die Mehrheit der durch sie vertretenen Grundflächen besitzen