Frage 28 von 125

Welche Mindestgröße müssen zusammenhängende land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen aufweisen, die im Eigentum ein und derselben Person stehen, um einen Eigenjagdbezirk zu bilden?

Antworten:

Richtig

75 Hektar

Falsch

150 Hektar

Falsch

250 Hektar