Frage 82 von 125
Welche Grundflächen bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk?
Antworten:
Alle Grundflächen einer Gemeinde oder Gemarkung, die selbst keinen Eigenjagdbezirk bilden und eine Mindestfläche von 150 ha aufweisen
Alle Grundflächen einer Gemeinde oder Gemarkung, die selbst keinen Eigenjagdbezirk bilden und eine Mindestfläche von 250 ha aufweisen
Alle Grundflächen einer Gemeinde oder Gemarkung, die selbst keinen Eigenjagdbezirk bilden und eine Mindestfläche von 300 ha aufweisen