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Nordrhein-westfalen
Sachgebiet-4-jagdrecht-waffenrecht
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Sachgebiet 4 - Jagdrecht, Waffenrecht
Frage 30 von 125
Welche der aufgeführten Stellen nimmt in der Regel die Abrundung von Jagdbezirken vor?
Antworten:
Richtig
UJB
Falsch
OJB
Falsch
Die Forstbehörde
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