Frage 113 von 125
Welche Aussagen sind richtig? Zu den gesetzlich befriedeten Bezirken gehören immer
Antworten:
Wohngebäude
An Wohngebäude unmittelbar anschließende, umfriedete Hofräume
Friedhöfe
Wohngebäude
An Wohngebäude unmittelbar anschließende, umfriedete Hofräume
Friedhöfe