Frage 109 von 125
Unterliegen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere dem Jagdrecht?
Antworten:
Ja, wenn es sich um Wild handelt und der Besitzer die Verfolgung aufgegeben hat
Nein
Wenn es sich um Wild handelt, verliert der Eigentümer nach 3 Monaten sein Anrecht darauf