Frage 109 von 125

Unterliegen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere dem Jagdrecht?

Antworten:

Richtig

Ja, wenn es sich um Wild handelt und der Besitzer die Verfolgung aufgegeben hat

Falsch

Nein

Falsch

Wenn es sich um Wild handelt, verliert der Eigentümer nach 3 Monaten sein Anrecht darauf