Frage 24 von 125
Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?
Antworten:
Nein
Ja
Zuständig ist in keinem Fall die Jagdbehörde, sondern lediglich die Bauaufsichtsbehörde