Frage 24 von 125

Ist es ohne besondere Erlaubnis zulässig, ein Wildfreigehege oder eine Anlage zur Haltung von Greifvögeln oder Eulen einzurichten?

Antworten:

Richtig

Nein

Falsch

Ja

Falsch

Zuständig ist in keinem Fall die Jagdbehörde, sondern lediglich die Bauaufsichtsbehörde