Frage 123 von 125

Ein Waldbesucher betritt ohne besondere Befugnis eine Forstkultur. Darf der Jagdschutzberechtigte die Person auffordern, sich auszuweisen?

Antworten:

Richtig

Nein

Richtig

Ja, wenn der begründete Verdacht der Wilderei besteht

Falsch

Ja, der Forstschutz steht dem Jagdausübungsberechtigten auch zu