Frage 123 von 125
Ein Waldbesucher betritt ohne besondere Befugnis eine Forstkultur. Darf der Jagdschutzberechtigte die Person auffordern, sich auszuweisen?
Antworten:
Nein
Ja, wenn der begründete Verdacht der Wilderei besteht
Ja, der Forstschutz steht dem Jagdausübungsberechtigten auch zu