Frage 94 von 125
Ein Fahrer, der in Nordrhein-Westfalen ein Stück Wild anfährt, ist verpflichtet, dies bei einer Polizeidienststelle zu melden. Dies gilt
Antworten:
nur für Rehwild
nicht für Schwarzwild
nur für Schalenwild
nur für Rehwild
nicht für Schwarzwild
nur für Schalenwild