Frage 68 von 125

Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?

Antworten:

Richtig

Nur dann, wenn die UJB (Untere Jagdbehörde) dem zustimmt

Falsch

Ja, immer

Falsch

Der Gesetzgeber hat hierfür keine Regelung