Frage 16 von 125
Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?
Antworten:
Als Treiber, ja
Als Schütze, nein
Als Hundeführer, ohne Schusswaffe, ja
Als Treiber, ja
Als Schütze, nein
Als Hundeführer, ohne Schusswaffe, ja