Frage 92 von 125

Darf der Eigentümer eines Grundstückes zur Wildschadenverhütung Schutzmaßnahmen treffen?

Antworten:

Richtig

Ja

Falsch

Nein

Falsch

Schutzmaßnahmen darf nur die UJB (Untere Jagdbehörde) vornehmen