Frage 92 von 125
Darf der Eigentümer eines Grundstückes zur Wildschadenverhütung Schutzmaßnahmen treffen?
Antworten:
Ja
Nein
Schutzmaßnahmen darf nur die UJB (Untere Jagdbehörde) vornehmen
Ja
Nein
Schutzmaßnahmen darf nur die UJB (Untere Jagdbehörde) vornehmen