Frage 76 von 125

Bis zu welchen Terminen sind Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Flächen bei der zuständigen Behörde anzumelden?

Antworten:

Falsch

1.4. und 1.10.

Richtig

1.5. und 1.10.

Falsch

Grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Schadens