Frage 76 von 125
Bis zu welchen Terminen sind Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Flächen bei der zuständigen Behörde anzumelden?
Antworten:
1.4. und 1.10.
1.5. und 1.10.
Grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Schadens
1.4. und 1.10.
1.5. und 1.10.
Grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Schadens