Frage 35 von 125
Bei welcher Behörde sind der Abschluss sowie jede Änderung eines Jagdpachtvertrages anzuzeigen?
Antworten:
Gemeindeverwaltung
UJB (Untere Jagdbehörde)
Amtsgericht - Katasteramt
Gemeindeverwaltung
UJB (Untere Jagdbehörde)
Amtsgericht - Katasteramt