Frage 48 von 125
Aus welchen Gründen kann die untere Jagdbehörde die Jagd auf Wild mit ganzjähriger Schonzeit zulassen?
Antworten:
Zu wissenschaftlichen Zwecken
Zu Lehrzwecken
Überhaupt nicht
Zu wissenschaftlichen Zwecken
Zu Lehrzwecken
Überhaupt nicht