Frage 84 von 125
An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?
Antworten:
In befriedeten Bezirken
In Naturschutzgebieten
Bei Vorliegen sogenannter "Örtlicher Verbote"
In befriedeten Bezirken
In Naturschutzgebieten
Bei Vorliegen sogenannter "Örtlicher Verbote"