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Nordrhein-westfalen
Sachgebiet-4-jagdrecht-waffenrecht
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Sachgebiet 4 - Jagdrecht, Waffenrecht
Frage 33 von 125
An welche Person darf der Jäger seinen Drilling ohne weiteres veräußern?
Antworten:
Richtig
Autorisierter Waffenhändler
Falsch
Jedermann
Richtig
Jäger mit gültigem Jagdschein
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